Gasversorger Dickenschied
In Deutschland besteht bereits seit 2006 die Möglichkeit, den Gaslieferanten zu wechseln. Mittlerweile konnten sich zahlreiche neue Gasprovider am Gasmarkt etablieren, etliche regionale Gasanbieter haben ihr Liefergebiet ausgedehnt und beliefern auch außerhalb ihres Ursprungsgebietes Haushalts- und Geschäftskunden mit Gas. Das Wechseln des Gasanbieters lohnt sich für alle Haushalte. Der Wechsel des Gasanbieters kann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh bis zu 500 ? pro Jahr an Heizkosten einsparen.
Erst durch die Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis ist das möglich geworden. Der Gaspreis für Privatkunden darf nicht länger direkt an den Ölpreis gekoppelt werden. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof am 24.03.2010 und stärkte hierdurch die Rechte der Kunden. So benachteilige die alleinige Bindung des Gaspreises an den Ölpreis die Abnehmer unangebracht. Auf jeden Fall müssten die Lieferanten die Preise transparenter offenlegen. Seit den 1960er Jahren bestand die Kopplung der Gaspreise an den Preis des Erdöls. Von daher zogen Schwankungen des Ölpreises mit Verzögerung auch immer einen Anstieg des Gaspreises nach sich. In diesem Fall handelte es sich aber keineswegs um ein Gesetz, sondern allein um eine Vereinbarung zwischen den Gasproduzenten und Gasprovidern. Angesichts steigender Strom- und Gaskosten geriet diese Übereinkunft mehr und mehr in die Kritik, da mit ihr Preisanstiege häufig pauschal begründet wurden - und zwar unabhängig davon, ob die tatsächlichen Einkaufspreise für Gas stiegen oder nicht.
Ein Gaslieferantenwechsel lässt sich ohne Aufwand oder Spezialwissen leicht durchführen. Sie vergleichen mit unserem Gastarifcheck die Angebote der Gasanbieter für
Dickenschied. Mithilfe der Einstelloptionen können Sie hierbei die Vergleichskriterien auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie Ihren Wunsch-Tarif aufgespürt haben, füllen Sie einfach online ein Bestellformular aus. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, läuft das Weitere automatisch ab. Sie haben trotzdem ein zweiwöchiges Recht, den Auftrag zurückzuziehen. Alle Wechselformalitäten übernimmt der neue Gaslieferant.